Bitte beachten Sie unsere Hinweise und Informationen im Bezug auf Ihre und die Sicherheit Dritter :
- Die Verwendung von UV-Lichtquellen ist nur fachkundigen und unterwiesenen Personen zu gewähren!
- Der Betrieb einer UV-Lichtquelle ist nur unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften BGV B“ und BGI 8 32 >Laserstrahlung< erlaubt!
- Um eine Schädigungen der Augen zu vermeiden ist eine Nutzung von geeigneten Schutzbrillen oder UV-Filtern vorgeschrieben!
- In der EM 6 ab2-1.4 nach EN 170 bei einer Risikoklasse 2 ist ein Augenschutz vorgeschrieben.
- Schauen Sie unter keinen Umständen während des Betriebs in ein UV-Lichtquelle! Selbst ein kurzer Blick könnte sehr schädlich für Ihre Augen sein!
- Es sind geeignete Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Dritte vor UV- Strahlung zu schützen!
- Verweiden Sie eine länger währende Bestrahlung der Haut oder anderem Gewebe!
- UV-Lampen müssen für Kinder unzugänglich gelagert und aufbewahrt werden!
DIN EN 166 – Persönlicher Augenschutz
Die europäische Norm DIN EN 166 beschreibt alle Anforderungen an den persönlichen Augenschutz im Allgemeinen. Schutzbrillen nach DIN EN 166 bestehen aus Brillenkörper und Sichtscheiben, die in den Folgenormen nach Sicherheits-Sichtscheiben und Sichtscheiben mit Filterwirkung aufgeteilt sind.
Kennzeichnungen nach DIN EN 166
Technische Informationen der Sichtscheiben von Schutzbrillen werden nach EN 166 in folgender Reihenfolge angegeben:
- Schutzstufe (nur Filter)
- Identifikationszeichen des Herstellers
- Optische Klasse (außer Vorsatzscheiben)
- Zertifizierungszeichen (falls zutreffend)
- Kurzzeichen für mechanische Festigkeit
- Kurzzeichen für Nichthaften von Schmelzmetall
DIN EN 170 – Ultraviolettschutzfilter
In den Standards für Produktsonderanforderungen legt die DIN Norm EN 170 die Schutzstufen und Transmissionsanforderungen für Ultraviolettschutzfilter fest. Durch zu langes Einwirken von Ultraviolett-Licht auf die Linse des Auges kann diese ihre Transparenz verlieren, was möglicherweise Sehbeeinträchtigungen oder Sehverlust zur Folge hat. Schutzbrillen-Scheiben nach EN 170 erfüllen daher Leistungsanforderungen, die das Auge bei gefährdenden Arbeiten vor ultravioletter Strahlung schützen.
Im Gegensatz zum Schweißerschutzfilter nach EN 169 sind die UV-Schutzfilter nicht für die direkte oder indirekte Beobachtung eines Lichtbogens geeignet.